AGB

Oberrohrdorf, 01. Januar 2021

1. Anwendbarkeit der AGB.

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient und der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker zum Zweck einer Beratung, einem Vorgespräch oder einer Therapie auf einen Termin einigen.
Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf (BMI unter 18 oder über 29.9) oder der Praxis-Inhaber durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Ernährungs-Energie zur Beratung, Coaching und Therapie beim Klienten anwendet. Die Beratungsleistung wird von mir, Helene Umiker, als Ernährungscoach, telefonisch, persönlich oder per Email erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Trotz grösster Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungs- und Energie-Beratung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-)schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Helene Umiker auftreten.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch die Mitarbeiter der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmasslichen Klienten Willen entspricht.
Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Therapie nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychologen noch Heilpraktiker ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Klienten und wird von der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson zu konsultieren.

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Massnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

4. Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Der Klient möge bitte bedenken, dass der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker durch unentschuldigtes Fernbleiben zu einem Termin nicht nur ein Zeit– und Vorbereitungsaufwand entsteht, sondern dass der Termin kurzfristig auch nicht mehr weiter vergeben werden kann. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen.
Nach dieser Frist gilt das gesamte Sitzungshonorar als geschuldet. Dies gilt nicht, sofern den Klienten an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt).

b) Sollte der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

e) Sowohl der Klient als auch der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker sind berechtigt, die Behandlung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Behandlungsabbruch vom Klienten aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung als geschuldet. Geht der Behandlungsabbruch von der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker aus, entfällt das Honorar. Der Klient hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

5. Vorgespräch

Jeder Klient hat bei seiner ersten Sitzung Anspruch auf ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch. Dieses dauert ca. 15 Minuten. Das Ende des Vorgesprächs ist dann erreicht, wenn der Klient einwilligt, den offerierten Therapie-Auftrag anzunehmen oder wenn die Sitzung ab- oder unterbrochen wird.

6. Vergütung

Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuell sind.
Die Zahlung des Sitzungshonorars ist direkt nach Sitzungsende fällig. Sie kann in bar oder mit einem unter Tarif aufgeführten Zahlungsmittel beglichen werden.

7. Vertraulichkeit der Behandlung

a) Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker behandelt die Klienten Daten streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten. Davon ausgenommen sind einzig Personensorgeberechtigte, falls der Klient nicht mündig ist.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Ernährungs-Energie-Coach Helene Umiker eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung des Klienten vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund eines Urteils eines Schweizer Gerichts.

c) Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker führt Aufzeichnungen über Therapie-Verlauf und Inhalt (handgeschriebene Akte). Dem Klienten steht die Einsicht in diese Akte zu und er kann jederzeit deren Vernichtung verlangen.

d) Über den Umgang mit digitalen Daten gibt die nachfolgende Datenschutzverordnung Auskunft.

8. Dienstleistungen von Drittanbietern

Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch der Ernährungs-Energie-Coach, Helene Umiker zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

9. Haftung

Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschliesslich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

10. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

11. Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Baden